Am 5. Mai 2025 haben CDU, CSU und SPD den Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ unterzeichnet. Für Unternehmen, die mit Freelancern und anderen externen Kräften arbeiten, steht im Kapitel zu Arbeit und Soziales eine Passage mit erheblicher Tragweite: Die Koalition will das Statusfeststellungsverfahren reformieren und dabei eine Genehmigungsfiktion einführen.

Was der Koalitionsvertrag zusagt

Der Wortlaut ist konkreter, als man es von Koalitionsverträgen gewohnt ist: „Wir werden das Statusfeststellungsverfahren zügig im Interesse von Selbstständigen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Unternehmen schneller, rechtssicherer und transparenter machen, zum Beispiel auch mit Blick auf die Auswirkungen des Herrenberg-Urteils.“ Und weiter: „Scheinselbstständigkeit wollen wir verhindern. Zur Beschleunigung führen wir eine Genehmigungsfiktion ein, die im Zuge der Reform der Alterssicherung für Selbstständige umgesetzt wird.“

Bemerkenswert ist die ausdrückliche Adressierung der Unternehmen. Das Verfahren soll nicht nur für Selbstständige besser werden, sondern auch für die Auftraggeberseite, die das Nachzahlungs- und Haftungsrisiko trägt. Fristen oder ein Inkrafttretensdatum nennt der Vertrag allerdings nicht.

Genehmigungsfiktion: Antrag gilt als genehmigt, wenn die DRV schweigt

Eine Genehmigungsfiktion bedeutet: Entscheidet die DRV nicht innerhalb einer gesetzlichen Frist über den Statusantrag, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.

Zur Einordnung: Im Statusfeststellungsverfahren klärt die Clearingstelle der DRV Bund auf Antrag verbindlich, ob eine Tätigkeit Beschäftigung oder Selbstständigkeit ist; seit der Reform zum 1. April 2022 entscheidet sie dabei über den Erwerbsstatus. Für Auftraggeber ist das Verfahren das zentrale Instrument, um Grenzfälle vor einer Betriebsprüfung verbindlich zu klären.

Das würde einen wunden Punkt des heutigen Verfahrens treffen. § 7a SGB IV bindet die Beteiligten an Fristen, etwa bei der Vorlage von Unterlagen. Eine Frist für die Sachentscheidung der Clearingstelle selbst enthält das Gesetz dagegen nicht. Wer heute einen Antrag stellt, weiß nicht, wann die Antwort kommt. Für Unternehmen heißt das: Projektstarts und Vertragsgestaltung hängen an einem Verfahren ohne verbindlichen Endtermin. Genau diese Asymmetrie würde eine Genehmigungsfiktion auflösen, denn dann läge das Verzögerungsrisiko erstmals bei der Behörde, nicht beim Antragsteller.

Der Hintergrund: Herrenberg und die auslaufende Reform von 2022

Dass der Koalitionsvertrag das Herrenberg-Urteil ausdrücklich nennt, ist kein Zufall. Das Bundessozialgericht hatte am 28. Juni 2022 (B 12 R 3/20 R) die Tätigkeit einer Musikschullehrerin der Stadt Herrenberg als abhängige Beschäftigung eingestuft und dabei die Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers ins Zentrum der Gesamtabwägung gerückt. Eine berufsgruppenweite Vermutung gibt es seither nicht, es zählt stets der Einzelfall. Die Folge: Statusfragen sind für viele Auftraggeber unkalkulierbarer geworden.

Hinzu kommt ein Termindruck, den das Gesetz selbst setzt. Die Reform von 2022 hat das Verfahren auf die Feststellung des Erwerbsstatus umgestellt und Instrumente wie die Prognoseentscheidung und die Gruppenfeststellung eingeführt. Diese Instrumente sind befristet: Sie treten mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft, sofern der Gesetzgeber nicht verlängert. Der Gesetzgeber muss das Verfahren also ohnehin bis Mitte 2027 anfassen. Die Koalition koppelt die Genehmigungsfiktion zudem an ein zweites, politisch anspruchsvolles Vorhaben: die Reform der Alterssicherung für Selbstständige.

Was heißt das für Ihr Unternehmen

Eine Ankündigung im Koalitionsvertrag ist kein Gesetz. Bis ein Referentenentwurf vorliegt, bleibt offen, wie lang die Entscheidungsfrist ausfällt, ab wann die Fiktion greift und was sie im Detail umfasst (Stand Mai 2025 existiert kein Entwurf). Drei Punkte lassen sich trotzdem festhalten: Erstens gilt das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV unverändert, wer Grenzfälle klären will, sollte nicht auf die Reform warten. Zweitens bleibt die Dokumentation der tatsächlichen Vertragsdurchführung der entscheidende Hebel, daran ändert auch eine Genehmigungsfiktion nichts. Drittens lohnt es sich, das Gesetzgebungsverfahren zu beobachten: Eine Fiktionsregelung würde die Taktik bei Statusanträgen spürbar verändern, weil Zeit dann für den Antragsteller arbeitet statt gegen ihn.

Update (Juni 2026): Der im März 2026 bekannt gewordene BMAS-Referentenentwurf zur „neuen Selbstständigkeit“ (geleakt, nicht offiziell veröffentlicht) enthält die Genehmigungsfiktion nicht. Das BMAS verweist auf den Koalitionsvertrag; das Gesetzgebungsverfahren zur Genehmigungsfiktion ist nach Ministeriumsangaben für 2026 geplant, ein konkreter Entwurf liegt noch nicht vor. Wie das Verfahren heute strategisch einzusetzen ist, zeigt unser Artikel zum Statusfeststellungsverfahren für Arbeitgeber. Den Reformstand und die Genehmigungsfiktion ordnet unser Beitrag Genehmigungsfiktion und die Reform des § 7a SGB IV ein.