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Scheinselbstständigkeit für Unternehmen erklärt

Wissen schützt.
Unwissenheit kostet.

Strukturiertes Expertenwissen zu § 7 SGB IV, DRV-Prüfungen und den Neuregelungen 2025/2026. Für Geschäftsführer, HR-Leiter und Compliance-Verantwortliche.

Arbeitsplatz mit Unterlagen: der Leitfaden zur Scheinselbstständigkeit

Leitfaden

Scheinselbstständigkeit in Deutschland: Der vollständige Leitfaden für Unternehmen

Von der rechtlichen Definition über die Prüfkriterien der DRV bis zu konkreten Haftungsfolgen und Präventionsmaßnahmen, strukturiert aufbereitet für Entscheider.

  • Definition & Abgrenzung nach § 7 SGB IV
  • Prüfkriterien der Deutschen Rentenversicherung
  • Haftungsfolgen & Nachzahlungsrisiken
  • Statusfeststellungsverfahren & KIRA 2026
  • Compliance & Präventionsmaßnahmen

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Häufig gestellte Fragen

FAQ

Was ist Scheinselbstständigkeit?
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand formal als Selbstständiger auftritt (Rechnungen, Gewerbe, freie Mitarbeit), nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse aber abhängig beschäftigt ist (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Entscheidend ist die tatsächliche Durchführung der Zusammenarbeit, nicht der Vertragstext. Maßgebliche Kriterien sind Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Betriebsorganisation und fehlendes Unternehmerrisiko.
Wie prüfe ich, ob ein Freelancer scheinselbstständig ist?
Anhand der drei Kernkriterien der DRV-Prüfpraxis, bewertet am tatsächlichen Projektalltag: Weisungsgebundenheit (Wer bestimmt Inhalt, Zeit und Ort der Arbeit?), Eingliederung in die Betriebsorganisation (Arbeitet die Person wie eine angestellte Fachkraft?) und Unternehmerrisiko (Trägt sie ein eigenes wirtschaftliches Wagnis?). Kein Kriterium entscheidet allein; maßgeblich ist das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse nach § 7 Abs. 1 SGB IV. Eine strukturierte Checkliste führt durch genau diese Fragen.
Haftet der Geschäftsführer bei Scheinselbstständigkeit persönlich?
Nicht automatisch, aber unter bestimmten Voraussetzungen ja. Beitragsschuldnerin ist zunächst die GmbH. Führt der Geschäftsführer die Arbeitnehmerbeiträge vorsätzlich nicht ab, verletzt er mit § 266a StGB ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB und haftet dem Sozialversicherungsträger persönlich auf Schadensersatz, auch mit seinem Privatvermögen. Bedingter Vorsatz genügt. Praktisch relevant wird das vor allem, wenn die GmbH selbst nicht mehr zahlen kann.
Wie oft führt die DRV eine Betriebsprüfung durch?
Die Träger der Rentenversicherung prüfen Arbeitgeber mindestens alle vier Jahre (§ 28p Abs. 1 S. 1 SGB IV). Geprüft wird, ob das Unternehmen seine Meldepflichten und die sonstigen Pflichten im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag ordnungsgemäß erfüllt. Mit dem geplanten KIRA-Einsatz ab 2026 kommt zur turnusmäßigen Prüfung eine risikoorientierte Priorisierung der Prüffälle hinzu.