Die Betriebsprüfung der Rentenversicherung bekommt eine neue Vorstufe: ein KI-System, das vorsortiert, welche Unternehmen wie genau geprüft werden. KIRA ist der Grund, warum Fremdpersonal-Compliance 2026 nicht mehr auf die Lückenhaftigkeit klassischer Stichproben bauen kann. Was über das System bekannt ist, was es für die Prüfpraxis bedeutet und wie sich Unternehmen vorbereiten, bevor die risikoorientierte Auswahl greift: Darum geht es hier.

Was KIRA ist

KIRA steht für „Künstliche Intelligenz für risikoorientierte Arbeitgeberprüfungen“. Entwickelt hat es die DRV Bund als vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördertes Leuchtturmprojekt. Seit Januar 2025 läuft die Pilot- und Testphase; der endgültige Einsatz ist für 2026 geplant (Stand Juni 2026).

Der Name ist Programm, und das Wort „risikoorientiert“ ist darin der entscheidende Teil. Bisher war die Betriebsprüfung vor allem eine Frage des Turnus: Die Träger der Rentenversicherung prüfen jeden Arbeitgeber mindestens alle vier Jahre (§ 28p SGB IV). Welche Sachverhalte innerhalb einer Prüfung wie intensiv betrachtet wurden, hing auch von der Kapazität des einzelnen Prüfers ab. KIRA setzt vor dieser Kapazitätsfrage an: Es sortiert, wo sich genaues Hinsehen aus Sicht der Rentenversicherung lohnt.

Was heißt das für Ihr Unternehmen: Der Prüfturnus bleibt, aber die Intensität wird gesteuert. Wer bisher darauf vertraute, in der Masse der unauffälligen Fälle zu bleiben, sollte verstehen, wonach das System sortiert.

Wie KIRA funktioniert

Die Funktionsweise ist in den Grundzügen dokumentiert: KIRA scannt alle digital verfügbaren Unternehmensdaten, erkennt Muster und identifiziert Anomalien, etwa ungewöhnlich hohe oder niedrige Beiträge oder fehlende Nachweise. Auffälligkeiten werden in den Prüfunterlagen markiert, Fälle priorisiert und mit einem Kritikalitäts-Score von 1 bis 10 versehen.

Drei Elemente dieser Beschreibung verdienen einen zweiten Blick.

Erstens die Datenbasis: „alle digital verfügbaren Unternehmensdaten“. Das ist eine andere Ausgangslage als die eines Prüfers, der in begrenzter Zeit ausgewählte Unterlagen sichtet. Was über Jahre an Meldungen, Beiträgen und Nachweisen aufgelaufen ist, bildet das Rohmaterial der Risikobewertung.

Zweitens die Anomalie-Logik: Das System sucht nicht nach Schuld, sondern nach Abweichung. Ungewöhnliche Beitragsmuster und fehlende Nachweise sind keine Feststellung eines Verstoßes, aber sie sind das Signal, das eine Konstellation in die Priorität hebt.

Drittens der Score: Ein Kritikalitäts-Score von 1 bis 10 macht aus der diffusen Frage „Wen prüfen wir genauer?“ eine sortierte Liste. Für das einzelne Unternehmen heißt das: Es hat eine Risikobewertung, ob es sie kennt oder nicht.

Zur Veranschaulichung der Logik ein hypothetisches Beispiel: Zwei Unternehmen gleicher Größe und Branche melden über Jahre Beiträge. Beim einen passen Meldungen, Beitragsverläufe und Nachweise zusammen; beim anderen springen die Beitragsmuster, und zu mehreren Sachverhalten fehlen Unterlagen. Ein menschlicher Prüfer sieht diesen Unterschied erst, wenn er beide Akten aufschlägt. Ein System, das beide Datenbilder vergleichen kann, sieht ihn, bevor eine Akte aufgeschlagen ist. Genau das ist der Sinn einer risikoorientierten Vorauswahl.

Was heißt das für Ihr Unternehmen: Ihr Datenbild gegenüber der Rentenversicherung wird zum Risikofaktor eigenen Rechts. Konsistente Meldungen und vollständige Nachweise sind keine Formalie mehr, sondern das Material, aus dem Ihr Score entsteht.

Worauf KIRA zielt: Scheinselbstständigkeit und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

Die primären Zielbereiche des Systems sind Scheinselbstständigkeit und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung, also genau die Konstellationen, die bei klassischen Prüfungen aus Kapazitätsgründen oft übersehen wurden. Das passt zur bestehenden Prüfpraxis: Verträge mit externen Mitarbeitern und Fremdkräften sind schon heute ein wesentlicher Schwerpunkt der DRV-Betriebsprüfungen.

Die Auswahl der beiden Zielbereiche ist kein Zufall, denn beide entstehen aus demselben unternehmerischen Bedürfnis: externe Kapazität flexibel einzusetzen. Ob ein Solo-Selbstständiger direkt beauftragt wird oder Externe über Dienstleister und Projektgesellschaften kommen, in beiden Fällen stellt sich die Frage, ob die gelebte Zusammenarbeit noch dem entspricht, was die Vertragskonstruktion behauptet.

Für die Scheinselbstständigkeit ist der Maßstab etabliert: Entscheidend ist nicht der Vertragstext, sondern das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, mit den Kernkriterien Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Betriebsorganisation und fehlendes Unternehmerrisiko (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Die ausführliche Darstellung der Kriterien und Rechtsfolgen finden Sie im Leitfaden Scheinselbstständigkeit.

Was heißt das für Ihr Unternehmen: Prüfen Sie Ihre Fremdpersonal-Konstellationen auf beide Risiken, nicht nur auf die Statusfrage des Einzelnen. Wer Externe über Dritte bezieht, hat damit nicht automatisch das Thema delegiert.

Testphase oder Rollout? Die Zeitachse, richtig gelesen

Die Zeitachse von KIRA lässt sich leicht verkürzt lesen, deshalb hier die Klarstellung: Seit Januar 2025 läuft die Pilot- und Testphase. Der endgültige Einsatz ist für 2026 geplant (Stand Juni 2026).

Die Aussage „KIRA prüft seit 2025 alle Arbeitgeber“ ist falsch, und zwar in beide Richtungen irreführend: Sie übertreibt den aktuellen Stand und verharmlost zugleich, was bevorsteht. Richtig gelesen bedeutet die Zeitachse: Der Übergang von der Stichproben-Logik zur risikoorientierten Auswahl ist angekündigt und terminiert, aber das Zeitfenster, die eigene Fremdpersonal-Compliance vorher zu ordnen, ist noch offen.

Wie lange es offen bleibt, lässt sich nicht garantieren. Planbar ist nur die eigene Seite: Ein Unternehmen, das seine Konstellationen heute sortiert, geht in den Rollout mit einem Datenbild, das es selbst kennt.

Was heißt das für Ihr Unternehmen: Behandeln Sie 2026 als Planungsgröße, nicht als Stichtag, auf den sich warten lässt. Die Vorbereitung wirkt nur, wenn sie vor der risikoorientierten Auswahl abgeschlossen ist.

Was im Prüffall auf dem Spiel steht

KIRA verändert die Auswahl der Prüffälle, nicht die Rechtsfolgen. Die bleiben so gewichtig wie bisher: Wird ein Freelancer-Verhältnis als Beschäftigung eingestuft, schuldet das Unternehmen rückwirkend den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen, regulär für vier Jahre, bei Vorsatz für 30 (§ 25 SGB IV). Der Rückgriff auf den Beschäftigten ist auf die letzten drei Monate begrenzt (§ 28g SGB IV).

Die neue Qualität liegt in der Kombination: Eine risikoorientierte Auswahl kann Konstellationen sichtbar machen, die jahrelang unauffällig blieben, und die Prüfung bewertet rückwirkend, für die gesamten ungeprüften Zeiträume innerhalb der Verjährungsfristen. Je länger eine grenzwertige Konstellation lief und je mehr Externe nach demselben Muster eingesetzt wurden, desto größer die Position, über die dann entschieden wird.

Wie die Betriebsprüfung im Einzelnen abläuft, welche Verwaltungsakte am Ende stehen und wie sich Unternehmen konkret vorbereiten, behandelt ausführlich der Leitfaden zur DRV-Betriebsprüfung.

Was heißt das für Ihr Unternehmen: Die Rechtsfolgen sind nicht neu, neu ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie ausgelöst werden. Eine Risikobewertung, die auf „bisher ist nichts passiert“ baut, bewertet die Vergangenheit, nicht die Lage ab 2026.

Vorbereitung: das eigene Datenbild kennen

Aus der Funktionsweise des Systems folgt das Vorbereitungsprogramm fast von selbst. Es zielt auf die beiden Signale, auf die KIRA trainiert ist: Auffälligkeiten in den Daten und fehlende Nachweise.

Erstens: Überblick herstellen. Ein aktuelles internes Register des Fremdpersonal-Einsatzes, mit Dauer, Funktion und Vertragsbild je Engagement, ist die Grundlage. Sie können nur das Datenbild managen, das Sie kennen.

Zweitens: Status dokumentiert bewerten. Jedes Engagement gehört anhand der Kriterien Weisungsgebundenheit, Eingliederung und Unternehmerrisiko bewertet, gemessen am tatsächlichen Projektalltag. Die schriftliche Bewertung ist zugleich der Beleg sorgfältigen Umgangs mit der Statusfrage, der in der Vorsatzfrage über die Verjährungsdauer mitentscheidet.

Drittens: Nachweise zusammenführbar halten. Vertrag, Rechnungen, Statusbewertung und deren Aktualisierungen je Engagement, vollständig und auffindbar. Fehlende Nachweise sind eines der Anomalie-Signale.

Viertens: Grenzfälle verbindlich klären. Für erkennbar grenzwertige oder strategisch wichtige Engagements stellt die Clearingstelle der DRV Bund auf Antrag verbindlich den Erwerbsstatus fest (§ 7a SGB IV, seit der Reform zum 1. April 2022 beschränkt auf den Erwerbsstatus). Was verbindlich geklärt ist, ist keine offene Statusfrage mehr, die ein Score hochstufen kann.

Was heißt das für Ihr Unternehmen: Die Vorbereitung auf KIRA ist kein KI-Projekt, sondern solide Fremdpersonal-Compliance mit einem neuen Adressaten: einem System, das Vollständigkeit und Konsistenz maschinell bewertet. Register, dokumentierte Statusbewertung und geordnete Nachweise sind die drei Hebel, und alle drei liegen in Ihrer Hand.